Das Schadesgutachten eines freiberuflichen Sachverständigen:
7 Pluspunkte für Sie............
- Restwertermittlung am regionalen allgemeinen Markt
Sie haben eine reelle Chance zum Ankauf des Unfallwagens.
- Voller Stundenverrechnungssatz
In einem Schadengutachten eines z. B. GTÜ-Sachverständigen kommt Ihr normaler Stundenverrechnungssatz zum Tragen, statt eines oft verwendenten niedrigeren, mittleren Satzes.
- Vollständige Aufstellung der Reparatur und Abwicklungskosten
Die Reparaturkosten werden systematisch und vollständig ermittelt. Die oft nicht berücksichtigten Verbringungskosten sowie Leihgebühren für Richtwinkelsätze, sind z. B.
im GTÜ-Gutachten, sofern sie anfallen, enthalten.
- UPE-Aufschläge werden berücksichtigt
Wenn Sie mit UPE-Aufschlägen kalkulieren müssen, sind diese in einem GTÜ-Gutachten auch enthalten.
- Genaue Angabe der Wiederbeschaffungs- und Reparaturtage
Ein neutraler Sachverständiger gibt die Reparaturdauer in Arbeitstagen und die Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen an. Wenn Sie lediglich auf Basis von Arbeitstagen
regulieren zahlen entweder Ihr Kunde oder Sie für den Mietwagen am Wochenende drauf.
- Ausführliche Schadenbeschreibung
Kommt es zu einem Gerichtsprozess Ihres Kunden mit dem Unfallgegner, erleichtert die ausführliche Schadenbeschreibung des neutralen Schadengutachtens die Beweisführung
enorm.
- Merkantile Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen
Der Wertverlust beim Verkauf eines reparierten Unfallwagens wird in der Schadenregulierung für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, meist nicht angesetzt. Dabei
gibt es für die Wertminderung keine geregelte Altersgrenze, dies bedeutet für Ihren Kunden gegebenenfalls eine höhere Schadenersatzleistung. Dies ist oft genug der entscheidende Anstoß zum Kauf eines
neuen Wagens.
Nicht amtliche Dienstleistungen werden vom Ing. Büro Hutsteiner auf eigene Rechnung zur Verfügung gestellt.
Mitglied vom VDI und BVS.