Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und
der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische
Anlage und der Fahrzeuginnenraum.
Die GTÜ-Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und
der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.
Wer Fragen zu "seinem Oldtimer" hat, wendet sich bitte direkt an den GTÜ-Prüfingenieur vor Ort. Dieser kann in allen Punkten weiterhelfen, gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von
speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) zu ihrem Fahrzeug geht.
Oldtimer-Liebhaber können sich auch gerne selbst auf unserem Oldtimer-Informationssystem
umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.
Hierbei handelt es sich um eine amtliche Dienstleistung.
Amtliche Dienstleistungen werden im Rahmen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt.