nach §21
Einzelabnahme / Vollgutachten nach § 21
StVZO
Was ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO?
Eine Einzelabnahme (oft auch als „Vollgutachten“ bezeichnet) gemäß § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein Gutachten, mit dem geprüft wird, ob ein Fahrzeug – oder Änderungen daran
– den technischen Vorschriften entspricht, sodass eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden kann.
Nach der Gesetzesänderung vom 22. März 2019 dürfen auch Technische Dienste wie die GTÜ solche Gutachten ausstellen.
Eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO ist erforderlich in Fällen wie:
bei der Wiederzulassung eines Fahrzeugs, wenn es länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Fahrzeugdokumente vorliegen
bei Importfahrzeugen aus Staaten außerhalb der EU, insbesondere wenn kein EG-Typgenehmigung oder CoC-Papier vorhanden ist
bei Fahrzeugumbauten oder Tuningmaßnahmen, bei denen keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder kein Teilegutachten existiert – z. B. Kombinationen von Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen
wenn bestehende Gutachten nicht anwendbar sind oder Auflagen nicht eingehalten wurden (z. B. geänderte Fahrzeugart oder technischer Zustand)
Unsere Services umfassen:
Technische Prüfung des Fahrzeugs hinsichtlich Verkehrssicherheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Beleuchtung, Bremsen, Fahrwerk, Abgasanlage, Geräuschverhalten)
Erstellung eines detaillierten Gutachtens mit Beschreibung der vorgenommenen Änderungen und deren Bewertung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Ermittlung technischer Daten (sofern nicht durch Herstellerunterlagen verfügbar)
Festlegung von Auflagen oder Nachrüstungen, falls bestimmte Normen oder Grenzwerte nicht eingehalten werden
Beratung und Unterstützung bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen und Prüfberichte
Für die Durchführung einer Einzelabnahme benötigen Sie idealerweise:
Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen, bisherige Gutachten)
Ausführliche Beschreibung der durchgeführten Änderungen / Umbauten
Prüfberichte / Messdaten (z. B. Abgasprüfungen, Geräuschmessungen)
Falls verfügbar: Herstellerdaten, Datenblätter oder Datenbestätigungen
Bei Importfahrzeugen: Zulassungsdokumente aus dem Ausland
Je nach Einzelfall kann noch weiteres verlangt werden.
Hierbei handelt es sich um eine amtliche Dienstleistung.
Amtliche Dienstleistungen werden im Rahmen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt.